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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Murk Großhandel

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, Muster, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

§ 3 Auftragsunterlagen, geistiges Eigentum

  1. Wir behalten uns an unseren Mustern, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die dem Käufer bekannt gemacht werden, Eigentums-, Schutz-, und Urheberrechte vor. Diese dürfen nur in dem von uns vorgegebenen Rahmen genutzt werden und ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  2. Der Käufer hat dafür einzustehen, dass die Durchführung des Auftrags nicht die Rechte Dritter, insbesondere deren geistiges Eigentum sowie Schutz- und Urheberrechte, verletzt. Der Käufer stellt uns von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die diese in diesem Zusammenhang gegen uns wegen der Ausführung eines Auftrags des Käufers geltend machen.

§ 4 Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, durch Zusendung der Ware an die vom Käufer mitgeteilte Lieferadresse. Wir behalten uns vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und nicht unzumutbar ist. Vom Käufer gewünschte Sonderversendungsformen werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.
  2. Von uns genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von uns schriftlich verbindlich zugesagt wurde. Ware, die am Lager ist, versendet der Verkäufer innerhalb von 3 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung.
  3. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände (Nichtverfügbarkeit der Leistung) zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Hierüber werden wir den Käufer unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, uns kein Verschulden trifft und wir zur Beschaffung nicht verpflichtet waren.
  4. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, insgesamt jedoch maximal 10 % des Lieferwertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens ist ausgeschlossen. Falls der Verzug aber auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ausdrücklich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder der Käufer wegen des uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung fortgefallen ist. Der Käufer hat uns – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – im Verzugsfall eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt von der Bestellung berechtigt. Wir werden nach Ablauf der Nachfrist von unserer Lieferverpflichtung frei, wenn wir den Käufer während der Nachlieferungsfrist zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert haben, ob er auf Vertragserfüllung besteht oder nicht und sich der Käufer hierzu nicht unverzüglich äußert.

§ 5 Annahmeverzug

  1. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v 100 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
  2. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.
  3. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Gefahrübergang

  1. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts/des Werkstücks mit dessen Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer, oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über.
  2. Bei Vereinbarung einer Lieferung „ab Werk“(das heißt, der Käufer holt die Produkte/die Werkstücke bei uns ab) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produkts/des Werkstücks mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preise.
  2. In den uns angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten, außer anderweitig angegeben.
  3. Auch Liefer- und Versandkosten sind in den uns angegebenen Preisen nicht enthalten. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ab Werk, bei Lieferung ab Lager ab Lager, ausschließlich Kosten für Verpackung und Versicherung, im Übrigen frei LKW befahrbare Verwendungsstelle unabgeladen. Bei Bahnsendungen verstehen sich die Preise frei Waggon unserer Versandstation. Die Kosten für eine ggf. vom Käufer gewünschte Transportversicherung trägt der Käufer. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale, bei Lieferung ab auswärtigem Lager zuzüglich einem pauschaliertem Lagerzuschlag.
  4. Verpackungskosten werden nur berechnet, soweit der Versand in von uns zur Verfügung gestellten Transportkisten erfolgt oder eine Spezialverpackung vom Käufer gewünscht wird. Bei frachtfreier Zurücksendung unserer Transportkisten in mangelfreiem Zustand innerhalb von zwei Monaten wird der für sie in Rechnung gestellte Wert dem Käufer gutgeschrieben. Bei Verwendung von Leihbehältern einer dritten Partei trägt der Käufer die Frachtkosten, wir die Mietkosten.
  5. Der vereinbarte Kaufpreis ist zahlbar,
    1. innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung mit 4% Eilskonto;
    2. vom 11. bis 30. Tag ab Lieferung mit 2,25% Skonto;
    3. vom 31. Bis 60 Tag ab Lieferung der volle Preis.
    4. Zur Wahrung der Skontofrist ist der Geldeingang auf unserem Konto maßgeblich.
  6. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.(10) Wir sind berechtigt, unsere Zahlungsansprüche (z.B. an einen Factor) abzutreten.
  7. Die Murk GmbH & Co. KG ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

§ 8 Zahlungsverzug

  1. Der Käufer kommt am 61. Tag nach Lieferung der Waren ohne weitere Fristsetzung in Zahlungsverzug. Er hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits ausgelieferte Ware zurückzuverlangen.
  2. Vor Gesamtzahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
  3. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum. Bei Wechseln und Schecks gilt erst die erfolgte Einlösung als Zahlung.
  2. Eine Be- oder Verarbeitung der Produkte gilt als in unserem Auftrag vorgenommen. Bei einer Verbindung oder Vermischung der Produkte mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis unserer Produkte zu dem der vom Käufer eingebrachten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung entspricht. Erwirbt der Käufer Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er bereits jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Produkte zum Wert der neuen Sache ein.
  3. Der Käufer darf bis auf Widerruf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterveräußern, jedoch nicht verpfänden oder zu Sicherheit übereignen. Veräußert der Käufer unsere Produkte oder seine eigenen Waren, in denen unsere Produkte eingebaut sind, seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so verpflichtet sich der Käufer, mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend dieser Bedingungen zu vereinbaren.
  4. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, seinem Kunden gegenüber die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Kunden des Käufers erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder Unterlagen auszuhändigen. Bei Zahlungsverzug, sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ist dieser auf unser Verlangen verpflichtet, sämtliche Produkte, an denen wir Miteigentum haben, unverzüglich auf seine Kosten uns herauszugeben.
  5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten aus dem Eigentumsvorbehalt unsere Forderungen aus diesem Vertrag insgesamt um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl erklären.

§ 10 Sonstige Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 11 Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Käufer hat empfangene Waren unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Die Untersuchung ist im Hinblick auf Mängel und Beschaffenheit durchzuführen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu rügen. Mängelrügen haben stets in schriftlicher Form zu erfolgen. Im Falle einer unterbliebenen oder verspäteten Rüge gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche des Käufers bestehen in diesem Fall nicht. Treten später Mängel auf, sind uns diese unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch insofern als genehmigt. Der Käufer hat uns zu gestatten, die als mangelhaft reklamierte Ware zu untersuchen. Unterlässt der Käufer dies schuldhaft, bestehen wegen dieses Mangels keine Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche des Käufers.

§ 12 Mängelansprüche des Käufers

  1. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Behandlung der Gegenstände durch den Käufer, insbesondere beim Auspacken oder Lagern entstehen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Auch handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Dessins begründen keinen Mangel.
  2. Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag und entsprechend § 11 ordnungsgemäß gerügt wurde, so ist uns innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl die Möglichkeit zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung einzuräumen.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, gelten die Haftungsbeschränkungen gem. § 10 Absätze 1 und 2. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  5. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Kunden keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  6. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht und nur soweit über die Berechtigung der Mängelrüge kein Zweifel besteht. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
  7. Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 I Nr.2, 479 I und 634a I Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen belieben unberührt.

§ 13 Geheimhaltungsverpflichtung

  1. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, sorgfältig alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, dass die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werdenden Geschäftsgeheimnisse und in der Geschäftsbeziehung erhobene Daten weder von ihm selbst noch durch Mitarbeiter an Dritte weitergegeben werden und vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen geschützt und verwahrt werden. Geschäftsgeheimnisse in diesem Sinne sind insbesondere im Barcode oder sonstigen verschlüsselten Produktkennzeichnungen enthaltene Informationen, Ordermengen, Abverkaufszahlen, Geschäftsanalysedaten, Plan- und Budgetzahlen, Mitteilungen über zukünftige Trends aus Planungsunterlagen oder nicht öffentlichen Fashion Shows, Entwürfe, sowie alle ähnlichen, unternehmensinternen und bisher nicht öffentlich bekannten Informationen, die nicht für Wettbewerber oder sonstige Dritte bestimmt sind. Diese Geschäftsgeheimnisse dürfen vom Käufer auch nicht für eigene geschäftliche Zwecke außerhalb der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer genutzt werden. Ferner gilt die Geheimhaltungsverpflichtung auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer.
  2. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Käufers nicht annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
  3. Der Käufer verpflichtet die Einhaltung dieser Geheimhaltungsvereinbarung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen und diese auf § 5 BDSG zu verpflichten.

§ 14 Datenschutz, Auskunftsrecht

  1. Bestandsdaten des Käufers werden ausschließlich zur Abwicklung und Durchführung der Bestellungen und des Vertrages verwendet. Alle Käuferdaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet.
  2. Dem Käufer steht das Recht zu, seine Einwilligung zur Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wir sind in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Bestellungen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.